Keine Vorab-Genehmigung mehr für Gesundheitsreisen

Was sich seit April 2026 geändert hat – und warum dein Weg zum Kassenzuschuss jetzt einfacher ist als je zuvor.

Wanderer am Aussichtspunkt in der Rhön – Gesundheitsreise ohne Vorab-Genehmigung
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Wadim Matsenyuk
Wadim Matsenyuk, B.A.
zertifizierter Gesundheitstrainer, Sportwissenschaftler, Reiseleiter

Wenn du eine Gesundheitsreise machen wolltest – also einen Kompaktkurs, der über mehrere Tage am Stück stattfindet – musstest du bisher vorher deine Krankenkasse fragen. Genehmigung beantragen, warten, hoffen. Erst dann buchen.

Das ist seit dem 1. April 2026 vorbei.

Der GKV-Spitzenverband hat den sogenannten Genehmigungsvorbehalt für Kompaktangebote aufgehoben. Das heißt: Du buchst deine Gesundheitsreise, nimmst teil, reichst danach die Bescheinigung ein – fertig. Wie bei jedem normalen Präventionskurs.


Was hat sich geändert?

Bisher galt: Wenn ein Präventionskurs nicht wöchentlich stattfindet, sondern als Kompaktangebot – zum Beispiel über 4 Tage am Stück – brauchte man die Genehmigung seiner Krankenkasse, bevor man teilnimmt.

Das war im Leitfaden Prävention so festgelegt. Dieser Leitfaden wird vom GKV-Spitzenverband herausgegeben und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich.

In der aktuellen Fassung vom 18. Dezember 2025 steht jetzt:

„Der im Leitfaden Prävention vorgesehene Genehmigungsvorbehalt, wonach Kompaktangebote stets vorab bei der Krankenkasse beantragt und vor der Kursteilnahme von dieser genehmigt werden müssen, wird zum 1. April 2026 aufgehoben.“

Quelle

Was bedeutet das für dich?

Ganz konkret: Weniger Bürokratie, schnellere Buchung, kein Risiko.

Vorher (bis 31. März 2026)

  1. Gesundheitsreise finden
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen
  3. Warten auf Genehmigung (Tage bis Wochen)
  4. Erst nach Genehmigung buchen
  5. Teilnehmen
  6. Bescheinigung einreichen
  7. Zuschuss erhalten

Jetzt (seit 1. April 2026)

  1. Gesundheitsreise buchen
  2. Teilnehmen
  3. Bescheinigung einreichen
  4. Zuschuss erhalten

Drei Schritte weniger. Kein Antrag, kein Warten, kein Risiko einer Ablehnung vorab.

Einfach buchen, teilnehmen, Bescheinigung einreichen – fertig.

Was ist ein Kompaktangebot?

Ein Kompaktangebot ist ein Präventionskurs, der nicht wöchentlich stattfindet, sondern auf mindestens zwei Tage am Stück verteilt wird – bei gleichem Gesamtumfang wie ein Wochenkurs.

Typische Beispiele:

Entscheidend ist: Der Kurs muss bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein. Dann ist deine Kasse per Gesetz verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen – unabhängig davon, ob es ein Wochen- oder Kompaktkurs ist.

Warum wurde die Genehmigungspflicht abgeschafft?

Die Vorab-Genehmigung war ein Überbleibsel aus einer Zeit, in der Kompaktangebote noch die Ausnahme waren. Kassen wollten sicherstellen, dass nur seriöse Angebote bezuschusst werden.

Inzwischen läuft die Qualitätssicherung über die ZPP-Zertifizierung. Jeder Kurs, der ein ZPP-Siegel hat, erfüllt die Anforderungen – egal ob er wöchentlich oder kompakt stattfindet. Die zusätzliche Genehmigung war doppelte Bürokratie ohne Mehrwert.

Gut zu wissen: Die ZPP-Zertifizierung bleibt bestehen. Dein Kurs muss weiterhin offiziell geprüft und zugelassen sein. Was wegfällt, ist nur der zusätzliche Genehmigungsschritt bei deiner Kasse vor der Teilnahme.

Was bedeutet das für unsere Gesundheitsreise?

Unsere Gesundheitsreise in die Rhön ist genau so ein Kompaktangebot. 4 Tage, 2 zertifizierte Kurse, anerkannt nach §20 SGB V.

Bisher haben wir unseren Teilnehmern geraten, vorher bei der Kasse nachzufragen. Das ist jetzt nicht mehr nötig.

Dein Ablauf ist jetzt:

  1. Du buchst die Reise
  2. Du nimmst teil – Wanderungen, Kurse, Wellness
  3. Am letzten Tag bekommst du deine Teilnahmebescheinigung
  4. Die reichst du bei deiner Kasse ein – per App, Portal oder Post
  5. Deine Kasse überweist dir den Zuschuss

Da unsere Reise 2 zertifizierte Kurse enthält, bekommst du 2 Bescheinigungen – und kannst für beide einen Zuschuss beantragen.

Wie viel Zuschuss bekommst du? Das hängt von deiner Kasse ab. Hier kannst du es in 10 Sekunden prüfen →

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Häufige Fragen

Seit wann gilt die neue Regelung?

Seit dem 1. April 2026. Ab diesem Datum ist keine Vorab-Genehmigung mehr nötig für Kompaktangebote wie Gesundheitsreisen.

Was ist ein Kompaktangebot?

Ein Kompaktangebot ist ein Präventionskurs, der auf mindestens zwei Tage verteilt stattfindet – zum Beispiel eine Gesundheitsreise. Im Gegensatz zu wöchentlichen Kursen findet das gesamte Programm am Stück statt.

Muss ich trotzdem etwas bei meiner Kasse einreichen?

Ja. Nach der Reise reichst du deine Teilnahmebescheinigung ein – per App, Online-Portal oder Post. Der Unterschied: Du brauchst vorher keine Genehmigung mehr.

Gilt das für alle Krankenkassen?

Ja. Die Regelung stammt vom GKV-Spitzenverband und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Wie viel Zuschuss bekomme ich?

Das hängt von deiner Kasse ab. Die meisten Kassen erstatten zwischen 75 und 150 Euro pro zertifiziertem Kurs. Da unsere Reise zwei Kurse enthält, ist ein doppelter Zuschuss möglich. Hier prüfen →

Wo steht das offiziell?

Im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands, Fassung vom 18. Dezember 2025, Kapitel 5.3.5 (Kompaktangebote), Fußnote 142.

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Wadim Matsenyuk – Sportwissenschaftler Über den Autor
Wadim Matsenyuk

Wadim Matsenyuk ist Sportwissenschaftler (B.A.) und Gründer von NOW Aktivreisen. Er organisiert offiziell zertifizierte Gesundheitsreisen in seiner Heimat Rhön sowie in ganz Deutschland und Europa – mit kleinen Gruppen, persönlicher Betreuung und einem einfachen Weg zum Kassenzuschuss.

Du hast Fragen zur neuen Regelung oder zu deinem Zuschuss? Einfach schreiben – du bekommst eine Antwort innerhalb der nächsten 24 Stunden.

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